Compliance

Ethische Grundsätze

1. Einleitung

Wendler-Coaching & Organisationsentwicklung-KG steht für Professionalität und hohe Qualitätsansprüche in Beratung, Aus- und Weiterbildung. Die ethischen Grundsätze bieten unternehmensintern und in der Kommunikation und Kooperation mit Kund:innen und Auftraggeber:innen Orientierung für die Identität und das Selbstverständnis und für dessen Transfer und Umsetzung in der Beratungs- und Bildungsarbeit.

Alle Interessent:innen an Beratungs- und Bildungsarbeit und ihre Vermittlung und Realisierung durch die Wendler-Coaching und Organisationsentwicklungs-KG sollen über deren Ziele und Selbstverständnis informiert werden. Sie sollen – im Sinne des Konsumentenschutzes- wissen, worauf sie sich in der Kooperation mit der Wendler-Coaching und Organisationsentwicklungs-KG einlassen.

2. Grundsätzliches

Wendler-Coaching und Organisationsentwicklungs-KG und deren Mitarbeiter:innen sehen jeden Menschen als eigenverantwortliche Person, deren Würde unantastbar ist und geschützt werden muss (siehe auch: Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte). Wir gehen davon aus, dass Menschen und Organisationen lern-, wachstums- und entwicklungsfähig sind und bleiben. Wir respektieren die Würde und Integrität der Personen, mit denen wir in direkter oder indirekter beruflicher Beziehung stehen, insbesondere ihr Recht auf Selbstbestimmung und Selbstverantwortung. Ethische Verpflichtungen ergeben sich in der Beratung & Bildung auf folgenden Ebenen: – in der Beziehung des Beraters/ der Beraterin zu den unmittelbaren Kund:innen (mit welchen in Beratungs- und Bildungsveranstaltungen kooperiert wird), – in der Beziehung zum Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin und der Organisation, in der wir tätig sind, – bezüglich der Auswirkungen auf die Klient:nnen/Kund:nnen der Teilnehmer:innen und schließlich – gegenüber dem gegenwärtigen Wissensstand in Beratung und Bildung (“state of the art”)


3. Einhaltung der Menschenrechtskonventionen

Pflanzen mit flachem Wurzelwerk sind bei kräftigem Wind gefährdeter, wissen die Botaniker. Gleiches gilt für Firmen, Führungskräfte und Berater. Wir bereiten auf gutem Hum(anism)us die Grundlagen für Veränderungen, Entwicklungen und notwendigen Klärungen. Systemische Sichtweisen und integrative Mehr-Perspektivität sind dazu nützliche Werkzeuge.

  • 3.1. In allen unternehmensinternen und sind alle Grundsätze der Allgemeinen Deklaration der Menschenrechte ausnahmslos zu berücksichtigen und einzuhalten. Speziell herausheben möchte die in unserem Tätigkeitsbereich besonders relevanten Menschenrechts-Prinzipien, weil sie uns in unserer Arbeit als bisweilen vulnerabel gelten:
  • 3.2. Jeder/m gestehen wir den Anspruch auf … Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied der Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand zu („Verbot der Diskriminierung“ Artikel 2 der AEMR)
  • 3.3. Jede/r hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person (Art. 3 der AEMR) und muss überall als rechtsfähig anerkannt werden (Art. 4 der AEMR).
  • 3.4. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz.
  • 3.5. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung (Art. 7 der AEMR).
  • 3.6. Die Freiheitssphäre des Einzelnen ist uns ein ebenso hoher Wert (s. Art. 12, 18-20 der AEMR) wie die Verantwortung jedes Einzelnen für das „Wohl und Wehe“ der Gemeinschaft in allen Formen der Arbeitsgemeinschaften (Gruppe, Arbeitsteam, Organisation) bis hin zur gesellschaftlichen Verantwortung, die uns ein besonderes Anliegen ist. (s. Art. 29 AEMR).
  • 3.7. Ein Höchstmöglichstes Anstreben des „Prinzips Gerechtigkeit“ ist uns wichtig und spiegelt sich insbes. im Recht auf Arbeit, freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit wider (Art. 23-24 der AEMR).
  • 3.8. Das Recht auf qualitätsvolle Bildung ist uns ein herausragendes Anliegen: die Bildung muss auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muss zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft unter allen Beteiligten beitragen (s. Art. 26 AEMR) und die persönlichen und beruflichen Kompetenzen ebenso erweitern wie den Erfolg und Lebensfähigkeiten von Organisationen und Wirtschaft der Menschen unterstützen.


4. Gleichbehandlung – Förderung von Diversity – Mindestlohngesetz – Kinderarbeitsverbot

Aus der selbstverständlichen Beachtung der Grundrechte, wie sie in den Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert ist unterstützt und gilt für die Wendler-Coaching und Organisationsentwicklungs-KG und deren Mitarbeiter:innen die Einhaltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), die Förderung von Diversity, die Einhaltung des Mindestlohngesetzes und das Verbot der Kinderarbeit als handlungsleitende Prinzipien, die einzuhalten sind.


5. Ethische Richtlinien der Österreichischen Vereinigung für Supervision und Coaching

Zudem unterstützt und identifiziert sich Wendler-Coaching als Mitglied des Berufsverbandes der Österreichischen Vereinigung für Supervision und Coaching www.oevs.or.at mit deren „Ethischen Richtlinien“.